Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,

seit Januar 2014 kann eine Mitgliedschaft ohne direkte Wohnungszuteilung nicht mehr beantragt werden.
D.h. Nichtmitglieder können eine Wohnungsbewerbung bei uns einreichen und werden erst mit Zustandekommen
eines Nutzungsvertrages über eine Wohnung Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft Starnberger See eG.

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach folgenden Kriterien:

Mitglieder:

  1.  Dauer der Mitgliedschaft
  2.  Höhe des Geschäftsguthabens
  3.  soziale Dringlichkeit gem. Wohnberechtigungsschein (nur bei öffentlich geförderten Wohnungen)

Nichtmitglieder:

  1. externe Interessenten können erst dann im Vergabeverfahren einer Wohnung berücksichtigt werden, wenn eine Vergabe an Mitglieder – mangels Nachfrage – nicht möglich war.
  2. Sofern Punkt 1 zutrifft, erfolgt die Vergabe unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
    – persönlicher Bezug zu Starnberg bzw. zum Landkreis
    – Bonität (keine negativen Einträge in der Schufa)
    – kein vorhandenes Immobilieneigentum

Bei uns eingereichte Wohnungsbewerbungen werden ab Eingang 6 Monate lang aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser Zeit ist ein erneuter Antrag zu stellen.

Bei Fragen können Sie sich gerne während der Sprechzeiten (Mo – Do, 9.00 Uhr – 12.00 Uhr) telefonisch
an unsere Geschäftsstelle wenden, Tel.08151 90 11 0 oder per E-Mail an mail@wg-starnberger-see.de

Ihre

Wohnungsgenossenschaft
Starnberger See eG.