Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,

der Vorstand hat mit Beginn zum 01.01.2025 folgende Änderungen beschlossen:

  1. Es werden ab 01.01.2025 keine Wohnungsbewerberlisten (Wartelisten) mehr geführt. Somit ist auch die Aufnahme in eine Warteliste ab sofort nicht mehr möglich.
  2. Sämtliche freiwerdenden Wohnungen (sowohl freifinanziert, als auch öffentlich-gefördert) werden auf unserer Homepage, im Schaukasten an unserer Geschäftsstelle oder auf gängigen Online-Portalen (z.B.Immobilienscout24) ausgeschrieben.
  3. Jedes Mitglied und Nichtmitglied kann sich dann direkt auf die entsprechende ausgeschriebene Wohnung bewerben. Für jede ausgeschriebene Wohnung ist eine eigene Bewerbung erforderlich.
  4. Unsere Wohnungen werden wie bisher unter Berücksichtigung
  • der Dauer der Mitgliedschaft,
  • Höhe des Geschäftsguthabens und
  • der sozialen Dringlichkeit

vergeben. Bestehende Mitglieder werden daher weiterhin, nach o.g. Kriterien, vorrangig berücksichtigt.

Erst wenn eine ausgeschriebene Wohnung nicht an ein bestehendes Mitglied vergeben werden konnte, erfolgt die Vergabe an Bewerber die noch nicht Mitglied bei der Wohnungsgenossenschaft sind.

Dies erfolgt dann unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Bonität (keine negativen Schufa-Einträge)
  • Persönlicher Bezug zu Starnberg bzw. zum Landkreis Starnberg
  • Kein vorhandenes Immobilieneigentum
  • Gültiger Wohnberechtigungsschein (bei öffentlich geförderten Wohnungen)

Bei Fragen können Sie sich gerne während der Sprechzeiten (Mo – Do, 9.00 Uhr – 12.00 Uhr) telefonisch
an unsere Geschäftsstelle wenden, Tel.08151 90 11 0 oder per E-Mail an mail@wg-starnberger-see.de

Ihre

Wohnungsgenossenschaft
Starnberger See eG.