FAQ (Frequently Asked Questions)

Häufig gestellte Fragen

Verfügbare Wohnungen werden auf unserer Website unter „Aktuelle Angebote“ veröffentlicht, auf die Sie sich dann direkt bewerben können.

Bestehende Mitglieder haben vorrangigen Anspruch auf eine Wohnung.

Mitglieder

  1.  Dauer der Mitgliedschaft
  2.  Höhe des Geschäftsguthabens
  3.  soziale Dringlichkeit gem. Wohnberechtigungsschein (nur bei öffentlich geförderten Wohnungen)

Nichtmitglieder

  1. externe Interessenten können erst dann im Vergabeverfahren einer Wohnung berücksichtigt werden, wenn eine Vergabe an Mitglieder – mangels Nachfrage – nicht möglich war.
  2. Sofern Punkt 1 zutrifft, erfolgt die Vergabe unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
    – persönlicher Bezug zu Starnberg bzw. zum Landkreis
    – Bonität (keine negativen Einträge in der Schufa)
    – kein vorhandenes Immobilieneigentum

Bei uns eingereichte Wohnungsbewerbungen werden 6 Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein erneuter Antrag zu stellen.

Aktuelle Wohnungsangebote können Sie auf dieser Seite unter „Aktuelle Angebote“ verfolgen.
Für freifinanzierte Wohnungen klicken Sie bitte hier und für öffentliche geförderte Wohnungen hier.

Erst bei Verfügbarkeit einer Wohnung, empfehlen wir Ihnen uns eine Wohnungsbewerbung zukommen zu lassen.

Die Nebenkostenabrechnung erhalten Sie für das jeweilige Jahr – gem. den gesetzlichen Bestimmungen – bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres.

Setzen Sie sich hierzu bitte zunächst mit dem Hausmeister, Herrn Bördlein, Tel.0160 92041399 direkt in Verbindung.
Auch wenn Sie bei uns in der Geschäftsstelle anrufen, werden wir dies zunächst an den Hausmeister weiterleiten.

Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und ausschließlich in dringenden Notfällen – welche nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können – verständigen Sie bitte die entsprechenden Notrufnummern gem. dem Aushang in Ihrem Treppenhaus.

Für bauliche Änderungen ist grundsätzlich zunächst ein schriftlicher Antrag erforderlich, der von uns dann entsprechend geprüft wird.

Nicht genehmigte Veränderungen an der Mietsache sind auf eigene Kosten zu beseitigen.

Bei Unstimmigkeiten mit Nachbarn, sollten Sie zunächst versuchen dies in einem persönlichen Gespräch zu klären. Missverständnisse und nachhaltige Störungen des Hausfriedens können auf diesem Wege oft vermieden werden.

Sollten Sie dennoch eine Beschwerde an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns dies auf schriftlichem Wege zukommen zu lassen.

Rein vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass anonyme Beschwerden nicht bearbeitet werden.